Grundlagen der Ausführung der Bauleistungen sind die Baugenehmigung, die im notariellen Kaufvertrag mitbeurkundeten Pläne, diese Baubeschreibung, alle gesetzlichen Bestimmungen sowie sämtliche technischen Vorschriften und Normen in der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen Fassung wie z.B. DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien, soweit sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Bezüglich des Schallschutzes wird das Gebäude nach den "Vorschlägen für einen erhöhten Schallschutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- und Arbeitsbereich" gem. Beiblatt 2 zu DIN 4109, Ziffer 3.1 geplant und ausgeführt, im Übrigen nach DIN 4109.
Bezüglich des Wärmeschutzes wird das Gebäude gem. der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung) vom April 2009 geplant und ausgeführt.
Alle Wohnungen sind von den Gehwegen, vom Innenhof und aus der Garage schwellenfrei erreichbar. Die Penthouse-Wohnungen sind für Rollstuhlfahrer nutzbar. Die Türen aller Aufenthaltsräume, der Küche und mind. eines Bades im Penthouse-Geschoss haben ein Durchgangsmaß von mehr als 90 cm, die Wohnungen entsprechen jedoch nicht in allen Punkten der DIN 18025, Teil 1 (Wohnungen für Rollstuhlbenutzer).
Das zu bebauende Grundstück liegt in Mannheim, R 3, 13 - 15. Das Grundstück ist vollständig bebaut. Die auf dem Grundstück oberirdisch vorhandene Bebauung wird komplett abgetragen und entsorgt. Unterirdische Bauteile werden im Bereich der Neubebauung vollständig entfernt. Teile der entlang der Grenzen zu den privaten Nachbargrundstücken stehenden Wände werden zur Baugrubensicherung und Sicherung der Nachbargebäude während der Bauphase verwendet und werden nicht entfernt.
Im Untergeschoss des Gebäudes werden Räume hergestellt, die der MVV Energie AG zur Aufstellung und zum Betrieb einer Transformatorenstation überlassen werden. Der Ausbau der Räume einschl. des Trafoeinbringschachtes im Gehweg und dessen oberer Abschluss erfolgt nach den Vorgaben der MVV Energie-AG und wird in dieser Baubeschreibung nicht weiter dargestellt.
Die Kosten für die Herstellung der Anschlüsse des Gebäudes und der Wohnungen an die Versorgungsnetze für Wasser, Abwasser, Strom und Fernwärme sind mit dem Kaufpreis bezahlt. Ebenso die Kosten für die Herstellung der Anschlüsse des Gebäudes an die Telefon- und Breitbandkabelnetze sowie die Herstellung der Netze innerhalb des Gebäudes und der Wohnungen gem. dieser Baubeschreibung. Die Beantragung der Telefonanschlüsse einschl. der Anschlusskosten und die Beantragung der Kabelanschlüsse ist Sache der Wohnungseigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft.
Die Einleitung des Schmutz- und Regenwassers in die städtische Kanalisation erfolgt ab der Grundstücksgrenze über die vorhandenen Anschlusskanäle, die weiter benutzt werden.
Mit dem Kaufpreis abgegolten sind die Kosten der erstmaligen öffentlichen Erschließung des Baugrundstückes. Die Einzelheiten sind im notariellen Kaufvertrag geregelt.
Herrichten des Baugrundstücks, Herstellung der Baugrube, der Fundament- und Rohrleitungsgräben, Wiederverfüllen und Verdichten der Arbeitsräume.
Die Gründung des Gebäudes erfolgt auf geeigneten Fundamenten, entsprechend den statischen und bodenmechanischen Erfordernissen.
Bodenplatten aus Stahlbeton gem. statischer und abdichtungstechnischer Erfordernisse.
Die Außenwände der Wohnungen werden aus Kalk-Sandstein-Mauerwerk oder, sofern statisch erforderlich, in Teilbereichen aus Stahlbeton hergestellt. Die Außenwände der Untergeschosse werden aus Stahlbeton hergestellt. Die Feuchtigkeitsabdichtung der erdberührten Bauteile erfolgt durch das Aufbringen einer bituminösen Beschichtung oder durch die Herstellung einer Kombinationsabdichtung durch Verwendung von wasserundurchlässigem Stahlbeton mit geeigneter Fugenabdichtung.
Der straßenseitige Gebäudesockel erhält eine Verblendung aus Betonfertigteilen mit strukturierter Oberfläche und dahinter liegender Wärmedämmung.
Die Trennwände zwischen den einzelnen Wohnungen werden aus Kalk-Sandstein-Mauerwerk oder, sofern statisch erforderlich, in Teilbereichen aus Stahlbeton hergestellt.
Tragende Wohnungsinnenwände, Stützpfeiler und massive Kellerinnenwände aus Kalksandstein-Mauerwerk oder, sofern statisch notwendig, teilweise aus Stahlbeton. Die nichttragenden Innenwände in den Wohnungen werden aus Vollgipssteinen hergestellt. In den Bädern kommen hydrophobierte Vollgipssteine zur Ausführung.
Freistehende Wandscheiben oder sehr kleine Wände mit Türöffnungen in Ausnahmefällen aus statisch-konstruktiven Gründen als Gipskartonständerwände. Die Verkleidungen der Installationen und Installationsschächte werden aus Gipskartonständerwänden hergestellt.
Die grenzständig zu den Nachbargrundstücken stehenden Innenhofwände / Attiken und die Außenseiten der Wände der Doppelparkerüberfahrt werden aus glattem oder strukturiertem Stahlbeton in Sichtbetonqualität hergestellt.
Trennwände zwischen den einzelnen Kellerräumen und den Fluren, sofern in Einzelfällen nicht massiv errichtet, bestehen aus verzinkten Metall-Trennwandgitterelementen.
Decken aus Stahlbeton, teilweise unter Verwendung von Halbfertigteilen nach statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen. Die Fugen der Halbfertigteil-Deckenplatten werden, außer im Untergeschoss, tapezierfertig verspachtelt.
Balkonplatten aus Stahlbeton, wärmetechnisch vom Gebäude abgekoppelt, Gehbelag aus Betonwerksteinplatten mit Naturstein-Feinsplittvorsatz. Dachterrassen und Loggien deren Flächen ganz oder teilweise über Räumen liegen erhalten unter den Gehbelägen eine Wärmedämmung und Abdichtung. Die Abdichtung erfolgt dann wie unter 4.1.13 beschrieben. Freistehende Wandscheiben aus Sichtbeton-Fertigteilen als Teil der Sichtschutzwand zwischen den Terrassen der Penthouse-Wohnungen 40 und 41.
Treppenläufe und Podeste aus Stahlbeton. Aufzugsschachtwände aus Kalk-Sandstein-Mauerwerk oder, sofern statisch oder konstruktiv notwendig, aus Stahlbeton.
Zufahrtsrampe zur Tiefgarage aus wasserundurchlässigem Spezialbeton (WU-Beton) mit einer oberseitigen Struktur und seitlichen Beton-Schrammborden
Alle Dachkonstruktionen aus Stahlbetondecken. Der Dachüberstand über dem Penthousegeschoss wird als auskragende Holzkonstruktion hergestellt und erhält eine stirn- und unterseitige Verschalung aus Vollholz. Der straßenseitige Fassadenrücksprung zwischen dem 3. OG und dem Penthouse-Geschoss wird mit einer leicht geneigten Blechverwahrung aus vorbewittertem Titanzinkblech in Stehfalztechnik über einer Unterkonstruktion aus Holz, Holzschalung und strukturierter Unterspannbahn hergestellt.
Die Abdichtung aller Dachflächen erfolgt mit zweilagig verlegten, kunststoffvergüteten bituminösen Schweißbahnen, zusätzlich Polystyrol-Wärmedämmung über beheizten Räumen bzw. im Bereich aufgehender Wände. Das Hauptdach erhält außer im Dachüberstandsbereich eine Bekiesung als Auflast.
Dachrandabschlussprofile aus strangfalzgepresstem Aluminium, Attikaabdeckungen des Hauptdaches und des Innenhofes bzw. der Anschlüsse an Wände der Nachbarbebauungen aus Titanzinkblech über Holz-Unterkonstruktionen (Attikabohlen). Die massiven Brüstungen der Dachterrassen des Penthouses und der Terrasse über dem EG erhalten eine Abdeckung aus Granitsteinplatten. Die Hochführungen der Abdichtungsbahnen an den grenzständigen Wänden / Attiken zu den Nachbargrundstücken werden mit einer Titanzinkblechverwahrung gegen mechanische Beschädigung geschützt.
Die Balkone werden mit einem Abdichtungssystem aus Flüssigkunststoff abgedichtet.
Die Entwässerung des Hauptdaches erfolgt mit Flachdachabläufen als innen liegende Entwässerung. Die Entwässerung der Dachterrassen des Penthouses und der Terrasse über dem EG erfolgt über Flachdachabläufe mit Ableitung durch die Attika und Anschluss an Wasserkästen und außen liegende Regenfallrohre. Die Entwässerung der Balkone erfolgt über Bodeneinläufe und Anschluss an außen liegende Fallrohre, bzw. bei den straßenseitigen Balkonen an Fallrohre, die durch die Balkonplatten durchgeführt werden. (Loro-X-System). Der nicht überbaute Teil der Tiefgarage (Innenhof) erhält eine Flächendrainage und Flachdacheinläufe mit Revisionsschächten in Höhe des Dachgartenaufbaus.
Außen liegende Fallrohre und sonstige Blechteile werden aus Titanzinkblech, im Gebäudeinneren verlaufende Regenentwässerungsrohre aus Stahlguss hergestellt. Standrohre und durch Balkonplatten laufende Fallrohre werden aus verzinktem Stahl hergestellt (System Loro-X). Standrohre verfügen über Reinigungsöffnungen. Die Dach-, Dachterrassen-, Balkon- und Innenhofentwässerung wird an das Kanalsystem angeschlossen. Nicht angeschlossen werden die Vordächer über den Haus- und Innenhoftüren und die Blechverwahrung des Fassadenrücksprungs oberhalb des 3. OG's.
Alle Wohnungen und die Treppenhäuser erhalten zweifarbige Kunststoff-Fenster, innen im Farbton weiß, außen in grau. Die Fenster werden mit Dreh-Kipp-Beschlägen ausgestattet, die in einigen Penthouse-Wohnungen vorgesehenen Schiebefenster mit Paralell-Abstell-Schiebe-Kipp-Beschlägen (PASK).
Die Fensterrahmen der Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume erhalten Fensterfalzlüfter. Die Treppenhäuser werden mit Öffnungsflügeln auf den Zwischenpodesten ausgestattet.
Alle Treppenhäuser werden mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) mit Lichtkuppeln mit mehrschaligen wärmegedämmten opalen Kunststoffglasschalen und elektrischem Antrieb ausgestattet. Die Lichtkuppeln der RWA-Anlagen erhalten einen Auf-/Ab-Schalter und können zum Lüften geöffnet werden.
Lichtkuppeln in den Penthouse-Wohnungen mit mehrschaligen wärmegedämmten opalen Kunststoffglasschalen und elektrischem Antrieb mit Auf-/Ab-Schalter. Alle Wohnungsfenster und die Treppenhausfenster werden mit einem U-Wert von 1,3 W/m²K und in Schallschutz-Ausführung mit einem Schalldämmwert von Rw,R 35 dB hergestellt. Sie erhalten eine Verglasung aus 2-Scheiben-Isolierglas, Badezimmerfenster mit Ornamentglas.
Balkon-, Loggien-, Terrassen- und Dachterrassenfensterelemente sowie verglaste Brüstungselemente bodentiefer Fenster, Seiten- und Unterlichter teilweise feststehend, Küchenfenster teilweise mit feststehendem Unterlicht Fenstergriffe aus eloxiertem Leichtmetall. Die Fenster im EG erhalten abschließbare Fenstergriffe.
Innenfensterbänke aus Granit-Naturstein bzw. aus Fliesen in Bädern und WC's, Außenfensterbänke aus eloxiertem Leichtmetall.
Im Untergeschoss werden vergitterte verzinkte Stahlkellerfenster eingebaut. Die Kellerfenster erhalten Lichtschächte aus Beton oder Betonfertigteilen mit Gitterrostabdeckungen. Alle Gitterrostabdeckungen werden mit Einbruch-Sicherungsketten ausgestattet.
Alle Wohnungsfenster mit Ausnahme der Schiebefenster in den Penthouse-Wohnungen erhalten Kunststoffrollläden mit Nachlüftspalt und Kurbelbedienung. Die Rollläden der Fenster in den Penthouse-Wohnungen erhalten elektrische Rolladenantriebe. Die Schiebefenster in den Penthouse-Wohnungen erhalten elektrisch angetriebene Sonnenschutz-Außenjalousien mit Leichtmetall-Flachlamellen, seitlichen Führungsschienen und einer oberen Abdeckblende aus einbrennlackiertem Leichtmetall. Die Jalousieanlagen werden je Raum mit 2 Behängen ausgeführt, die jeweils separat steuerbar sind.
Einbrennlackierte Aluminium-Rahmentüranlage, Türblatt mit Glas- oder Paneelfüllung, verglaste Seiten- und Oberlichter, Gläser der Zugangstüranlage zur Wohnung 1 teilweise satiniert, integrierter Obentürschließer mit Feststeller, elektrischem Türöffner, Profilzylinder-Sicherheitsschloß mit 3-fach Verriegelung, Edelstahl-Stoßgriff außen und Innentürdrücker.
Vordächer über den Türen als leichte Edelstahl-Glas-Konstruktionen aus klarem Sicherheitsglas.
Die von den Treppenräumen zum Innenhof führenden Türen werden als einbrennlackierte Aluminium-Rahmentüren mit Blockrahmenzargen, Sprossen und Glasfüllungen ausgeführt. Die Türen erhalten Gleitschienen-Obentürschließer, Schließbleche mit mechanischer Entriegelungsmöglichkeit, Profilzylinder-Sicherheitsschlösser mit 3-fach Verriegelung, Türfeststeller, Türdrücker innen und Edelstahl-Stoßgriffe außen.
Vordächer über den Türen als leichte Edelstahl-Glas-Konstruktionen aus klarem Sicherheitsglas.
Stabile schall- und wärmegedämmte Holzwerkstofftür mit farbiger Beschichtung und Stahlumfassungszarge. Die Türen sind mit einem Weitwinkelspion, Profilzylinder-Sicherheitsschloß mit 3-fach Verriegelung, einer unteren Bodentürdichtung und dreiseitiger Anschlagdichtung ausgestattet. Die Türen erhalten innen einen Türdrücker und außen einen Knauf aus Edelstahl.
Die Penthouse-Wohnung 9 erhält eine zusätzliche Wohnungseingangstür in gleicher Ausstattung unmittelbar vor der Fahrstuhlschachttür in der Wohnung.
Laminatbeschichtete Holzwerkstofftürblätter mit Futter und Bekleidung, Edelstahltürdrückern, Buntbartschloss und dreiseitiger Profildichtung. Badezimmer-, Dusch- und WC-Raumtüren mit Riegeloliven. Ganzglastüren aus strukturiertem Sicherheitsglas zwischen den Wohnzimmern und den Dielen. Die Ganzglastüren erhalten ebenfalls Edelstahl-Drückergarnituren, sind aber nicht abschließbar.
Für die Innentüren stehen 6 verschiedene Oberflächendekore nach Bemusterung zur Auswahl. Die Türen der fensterlosen innenliegenden Räume mit Abluftventilatoren (Bad, WC Hauswirtschaftsraum) erhalten ein unteres Türluftgitter, die Türen der Abstellräume erhalten ein unteres und ein oberes Türluftgitter.
Stahltüren mit Stahleckzargen, teilweise entsprechend den brandschutztechnischen Anforderungen als Rauch und/oder Feuerschutztüren. Die Türen der Abstellräume werden im System der Trennwandgitterelemente hergestellt und erhalten ein Profilzylinderschloss.
Elektrisch betriebenes Garagentor als nicht ausschwenkendes feuerverzinktes Stahl-Kipptor mit senkrechter Stabgitterfüllung. Die Öffnung kann über Handsender erfolgen, zusätzlich über einen Schlüsselschalter außen und einen Seilzugschalter innen, das Schließen erfolgt zeitversetzt automatisch. Das Garagentor verfügt über einen Sicherheitskontakt an der Unterkante, Sicherheits-Lichtschranken und einen zusätzlichen Handantrieb, der bei Stromausfall ein Öffnen des Tores (von der Garagenseite her) möglich macht. Der Schlüsselschalter kann mit dem Wohnungsschlüssel bedient werden.
2 Parabolspiegel an den Seitenwänden der Garagenausfahrt zur Beobachtung des Gehweges und der Straße.
Briefkastenanlagen, beleuchtetes Hausnummernpaneel, sowie Klingel- und Gegensprechanlagen mit Videokamera in den feststehenden Seitenteilen der Hauseingangstüren integriert.
Balkone und Dachterrassen ohne massive Brüstungen erhalten Geländer aus Stahlprofilen mit horizontalen oder vertikalen Füllstäben und im unteren Bereich Sichtblenden aus farbigem Sicherheitsglas. Balkone und Dachterrassen mit massiven Brüstungen erhalten oberhalb der Massivbrüstungen Geländer aus Stahlprofilen mit horizontalen Füllstäben. Nicht feststehend verglaste Fenster, bei denen eine Absturzgefahr besteht sowie Treppen, Podestränder und die überfahrt der Doppelparker im Innenhof erhalten Geländer aus Stahlprofilen mit horizontalen oder vertikalen Füllstäben. Alle Geländer erhalten als oberen Abschluss einen Handlauf aus Edelstahl-Rundrohr. Die innerhalb der Wohnung 1 und 9 liegenden Treppen erhalten direkt an den Wänden befestigte Handläufe aus Edelstahl-Rundrohr. Edelstahl-Rundrohr-Stäbe auch vor den Fenstern mit tiefliegender Brüstung.
Alle nicht aus Edelstahl bestehenden Geländerkonstruktionen im Außenbereich werden verzinkt.
Sofern Balkone oder Dachterrassen unterschiedlicher Wohnungen direkt aneinander grenzen, werden zur Trennung Sichtschutzelemente aus nicht durchsichtigem Glas eingebaut. Zwischen den Dachterrassen der Wohnungen 26 und 27 werden anstelle des Glassichtschutzelements große Dachterrassen-Pflanzgefäße (Gesamtgröße ca. 180 cm / 60 cm / 60 cm) mit Rankhilfen und Bepflanzung aufgestellt. Gleiche Pflanzgefäße werden auch auf der Dachterrasse der Wohnung 3 aufgestellt. Die Bepflanzung der Gefäße erfolgt mit winterharten Kletterpflanzen bzw. Sträuchern.
Alle Wohnungswände aus Kalk-Sandsteinen oder Beton erhalten einen einlagigen Gipsputz. Wände aus Vollgipssteinen werden tapezierfertig gespachtelt. Die Wände der Treppenhäuser, Garagenschleusen und Treppenhausflure erhalten einen Kunstharz-Edelputz, Korngröße 1,5 mm.
Die Unterseiten und die freien Seiten der Treppenläufe und Treppenpodeste werden ja nach Oberflächenqualität der Betonflächen gespachtelt oder verputzt. Die übrigen Wände in den Untergeschossen werden, sofern aus Mauerwerk hergestellt, vollfugig vermauert und bleiben, wie auch die Untergeschoßwände aus Beton unverputzt. Installationsverkleidungen aus 2-lagig verlegten Gipskartonplatten auf einer Unterkonstruktion aus Metallprofilen.
Die Wohnungsaußenwände erhalten als Außenputz ein Wärmedämmverbundsystem nach Wärmeschutzberechnung mit einem glasfasergewebeverstärkten zweilagigen farbigen mineralischen Putz, in Teilbereichen in Farbe, Stärke und Struktur abgesetzt. Hofseitig und im Bereich aller Balkone, und Dachterrassen wird ein zweilagiger wasserabweisender Sockelputz auf einer Dämmstoffschicht aufgebracht.
Wände und Decken im Bereich der Tiefgarageneinfahrt werden ebenfalls mit einem Wärmedämmverbundsystem mit einem glasfasergewebeverstärkten zweilagigen mineralischen Putz versehen. Teile der unterseitigen Tiefgaragendecke und der angrenzenden Wand- und Stützenbereiche, sowie die Decken und Wände im Bereich der Tiefgarageneinfahrt erhalten eine Isolierung aus mit Holzwolleleichtbauplatten kaschierter Wärmedämmung entsprechend den wärmeschutztechnischen Erfordernissen.
Die Wände zwischen den Treppenräumen und der Tiefgarage werden garagenseitig ebenfalls mit einer mit Holzwolleleichtbauplatten kaschierten Wärmedämmung verkleidet. Die freien Ränder und die Unterseiten der Balkone und Loggien werden mit einem 2-lagigen Kalk-Zementputz versehen, sofern die Balkon- und Loggienplatten nicht aus Betonfertigteilen mit Sichtbetonoberflächen hergestellt wurden.
In den Wohnungen wird schwimmender Heizestrich auf einer Wärme- und Trittschalldämmung eingebracht. In der Garage und dem Fahrradkeller wird ein Gussasphaltestrich eingebaut. Die Technik-, Trocken-, Müll- und Kellerräume sowie die Kellerflure erhalten einen Zementestrich als Verbund- oder Trennlagenestrich.
Bad, Dusche, WC, Hauswirtschaftsraum, Abstellraum und Küche bzw. Küchenbereich bei offenen Küchen bzw. Kochnischen erhalten keramische Fußbodenfliesen. Die Wände des Bades, der Dusche und des WC's werden raumhoch gefliest und erhalten eine umlaufende ca. 5 cm hohe, mehrfarbige Bordüre.
In den Küchen wird ein 80 cm hoher Streifen oberhalb der Arbeitsflächen an den Wänden gefliest. Die Wände der Räume mit Fußbodenfliesen erhalten einen Fliesensockel, sofern die Wände nicht gefliest sind.
Für die in den Wohnungen zu verlegenden Fliesen stehen ca. 40 verschiedene Wand- und Bodenfliesen mit einem durchschnittlichen Katalogpreis des Herstellers von ca. 25,- €/m² incl. MWSt. ohne Verlegekosten nach Mustervorlage zur Auswahl.
Alle Wand- und Deckenflächen in den Wohnungen, soweit nicht mit Fliesen belegt, werden mit Raufasertapete tapeziert und mit wischfester Dispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Decken der Treppenräume und Schleusen sowie die Treppenunterseiten und die freien Ränder der Treppenläufe und Podeste werden gespachtelt und mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen. Technik- und Abstellräume im UG, sowie die Tiefgarage und der Fahrradraum erhalten an Decken, Stützen und Massivwänden einen hellen Dispersionsfarbanstrich. Die Böden dieser Räume mit Ausnahme der Tiefgarage und des Fahrradraumes erhalten einen Fußbodenfarbanstrich und einen ca. 10 cm hohen Sockelanstrich mit Acryl-Fußbodenfarbe. Die Aufzugsschächte erhalten einen ölbeständigen Fußboden- und Sockelanstrich.
Die Treppengeländer der Treppenhäuser werden lackiert. Die Stahlzargen der Wohnungseingangstüren, Aufzugsschachttüren und alle Stahltüren und deren Zargen erhalten einen Kunstharzlackanstrich. Die Türen zu den Abstellräumen der einzelnen Wohnungen erhalten ein Schild mit der jeweiligen Wohnungsnummer. Parkplatzkennzeichnung durch Bodenmarkierungen und durch an den Wänden bzw. Stützen oder Boden angebrachter Nummerierung in der Tiefgarage. Von außen sichtbar bleibende Holzteile der Dachkonstruktion werden grundiert und farbig deckend lasiert. Der hofseitige Gebäudesockel erhält einen Anstrich mit Fassadenfarbe auf Silikonharzbasis. Die Unterseiten und die freien Ränder der Balkonplatten- und Loggienplatten erhalten einen Fassadenfarbanstrich.
Egalisationsfarbanstrich der abgetönten WDVS-Fassaden im erforderlichen Umfang.
Die Fußböden der Wohnungen, soweit nicht mit Fliesen belegt, erhalten einen Echtholzparkett-Bodenbelag. Zur Ausführung kommt ein Zweischicht-Einstabparkett in Buche oder Eiche, die Auswahl erfolgt durch den Käufer nach Mustervorlage durch den Verkäufer. Andere Holzarten stehen nach Absprachen gegen individuelle Kostenberechung zur Verfügung.
Die Bodenbeläge können auf Wunsch des Käufers auch von diesem beschafft und verlegt werden. In diesem Fall werden die Wohnungen in den davon betroffenen Bereichen mit rohem Estrich und ohne Fußleisten übergeben. Der Käufer erhält eine Vergütung von 50,- € pro m2 entfallendem Parkett-Bodenbelag.
Die Treppenhäuser und die Garagenschleusen, sowie innerhalb der Wohnung 1 der Eingangsbereich, die anschließende Treppe und die Ausgleichsstufen erhalten einen Natursteinfußboden bzw. Tritt- und Setzstufen aus poliertem Granit. Entlang der Wände der vorgenannten Bereiche werden Natursteinsockel aus gleichem Material eingebaut. Sauberlaufzonen aus Leichtmetallprofilen mit auswechselbaren Bürsten hinter den Hauseingangs- und Innenhoftüren.
Gehbelag aus Betonwerksteinplatten mit Feinsplittvorsatz im Splittbett verlegt.
Gehbelag aus Betonwerksteinplatten mit Feinsplittvorsatz im Splittbett verlegt.
Sämtliche Türen außer den Wohnungsinnentüren werden mit Profilzylindern einer Schließanlage ausgestattet, so dass die Bewohner mit nur einem Schlüssel alle für sie zugänglichen Bereiche erreichen können. Innenliegende Treppenhaustüren, sowie Technikraumtüren erhalten Blind- oder Knaufzylinder, ggf. Panikschlösser.
Schlüsseltresore zur Hinterlegung von Gebäudeschlüsseln für Noteinsätze der Aufzugsfirma und der Feuerwehr.
Im Leistungsumfang ist eine Bauendreinigung enthalten.
Die Beheizung der Wohnräume erfolgt über eine Fußbodenheizung. In Abstellräumen, Hausarbeitsräumen, unter Badewannen, unter Duschen und teilweise unterhalb der in den Plänen dargestellten Küchenschränke werden keine Heizleitungen verlegt. In den Bädern und Duschbädern werden zusätzlich Handtuchheizkörper installiert. Die Anschlussleitungen der Badezimmerheizkörper werden aus der Wand kommend an die Heizkörper geführt.
Im Eingangsbereich der Wohnung 1 wird zusätzlich noch ein etwa 2 m hoher Röhrenradiator eingebaut. Wärmeversorgung über Fernwärme der MVV Energie AG. Wärmetauscher und zentraler Warmwasserspeicher werden in den Technikräumen im KG installiert. Jede Wohnung/Einheit erhält einen eigenen absperrbaren Unterkreislauf mit elektronischer Durchflussmesseinrichtung zur individuellen Wärmemengenverbrauchserfassung. Die Messeinrichtungen werden von der, die Heizkostenabrechnung durchführenden Firma vermietet. Zur Temperierung der Treppenhäuser werden im Unter- oder Erdgeschoß hohe Röhrenradiator-Heizkörper eingebaut. Wärmegedämmte Heizungsrohrleitungen im 2-Rohr-System in Kupfer, Stahl oder Kunststoff im schwimmenden Estrich bzw. in Installationsschächten und in den Keller- und Technikräumen unter der Decke verlegt. Rohrdurchführungen an Wänden und Böden erhalten Kunststoffrosetten.
Zum Einsatz kommen nur Sanitärobjekte und Armaturen namhafter Hersteller. Alle Sanitärobjekte werden in der Standardfarbe weiß ausgeführt.
Warm-, Kalt- und Zirkulationsleitungen aus zugelassenen Materialien entsprechend den Vorschriften des regionalen Wasserversorgungsunternehmens. Um auch in den oberen Wohnetagen ausreichenden Wasserdruck zu gewährleisten, wird an geeigneter Stelle im UG eine Druckerhöhungsanlage installiert.
Abwasserleitungen in den Installationsschächten und unter den Untergeschossdecken aus Stahlguss, die Anbindungsleitungen zu den Sanitärobjekten aus HT-Kunststoffrohren, Grundleitungen außerhalb des Gebäudes aus KG-Kunststoffrohren oder Betonrohren. Schmutzwasserpumpe zur Entsorgung des in den Untergeschossen anfallenden Abwassers in einem Bodenschacht mit mehrteiliger Gitterrostabdeckung im 2. UG. Die Hebeanlage ist mit einem optischen und/oder akustischen Störmelder ausgestattet, der im Kellerflur installiert wird. Zentraler Geruchsverschluss der Regenwasserleitungen in einem Schacht im Fahrradraum. Der Schacht wird mit einer ortsfesten Leiter oder Steigeisen, einem verzinkten Stahlrahmen und einen zweiteiligen verzinkten Deckel aus profiliertem Stahlblech ausgestattet.
Die Warm- und Kaltwasserverbrauchserfassung erfolgt für jede Wohneinheit über eigene Zähler. Die Messeinrichtungen werden von der, die Heizkostenabrechnung durchführenden Firma vermietet und in den Installationsschächten bzw. den Installationsverkleidungen installiert.
Die Küchen erhalten einen Abwasseranschluss und Warm- und Kaltwasseranschlüsse mit Eckventilen. Ein Eckventil als Doppelspindelventil zum zusätzlichen Anschluss einer Spülmaschine. Die Abwasserleitung wird im 1.-3. Obergeschoss von der nächsten geeigneten Installationswand bzw. Installationsschacht unmittelbar über dem fertigen Fußboden (Sockelbereich der Küchenmöblierung) bis zu dem Punkt geführt, an dem in den Plänen die Küchenspüle eingezeichnet ist. In EG und Penthouse-Geschoss erfolgt die Verlegung der Leitung innerhalb des Fußbodenaufbaus bis zu dem Punkt, an dem in den Plänen die Küchenspüle eingezeichnet ist. Die Wasserleitungen in den Küchen werden in allen Geschossen im Fußbodenaufbau verlegt.
Ausgussbecken mit Warm- und Kaltwasserzapfstelle im Technikraum. Ausgussbecken mit Kaltwasserzapfstellen in den Trockenräumen. Bodeneinläufe mit Anschluss an die Entwässerungseinrichtungen im Technikraum, im Müllraum und an mehreren stellen der Tiefgarage. In der Tiefgarageneinfahrt wird eine Entwässerungsrinnen mit Gussabdeckungen und Senkkasten eingebaut. Die Schachtgrube des Mülltonnenaufzugs wird über einen Bodenablauf mit integrierter Heizölsperre entwässert.
Ein absperr- und entleerbarer Außenwasserhahn mit Steckschlüsseloberteil und Schlauchanschlussgewinde zur Bewässerung / Reinigung der Außenanlage im Innenhof. Je ein frostsicherer Außenwasserhahn mit Schlauchanschlussgewinde im Bereich aller Terrassen und Dachterrassen, die ganz oder teilweise zum Innenhof orientiert liegen.
Es kommt ein Großflächenschalter- und Steckdosenprogramm in der Farbe reinweiß zur Ausführung. Die Installation erfolgt in den Wohnetagen und im Treppenhaus in Unterputzausführung, in den Untergeschossen in Aufputzausführung. Die Hausanschlüsse für Strom, Kabelanschluss und Telefon werden im Haustechnikraum installiert. Die Hauptverteilungen und die Stromzähler befinden sich in den Kellerfluren, die Elektro-Unterverteilungen befinden sich in den einzelnen Wohnungen.
Die Lage von Steckdosen, Schaltern, Lichtauslässen und sonstigen Elektroinstallationen wird auf der Grundlage des Möblierung, wie sie im Verkaufsprospekt dargestellt ist, festgelegt. Im Folgenden sind die Regelausstattungen je Raum bzw. Nutzungsbereich aufgeführt. Bei besonders großen Räumen oder aufgrund der Raumgeometrie werden in Einzelfällen weitere Schalter, Steckdosen oder Lichtauslässe installiert ohne im folgenden im Einzelner erwähnt zu werden.
Grundsätzlich werden die Wohnungen über das Öffnen und Schließen der Fenster gelüftet. Die fensterlosen Bäder, WC's und Hauswirtschaftsräume erhalten elektrische Abluftventilatoren, die sich automatisch einschalten, wenn die Raumbeleuchtung länger als ca. 1 Minute eingeschaltet wird. Ein Nachlaufrelais sorgt dafür, dass der Ventilator noch einige Minuten weiterläuft, nachdem das Licht wieder ausgeschaltet wurde. Außerdem schaltet der Ventilator ein, wenn ein im Gerät integrierter Feuchtigkeitssensor einen Anstieg der Luftfeuchtigkeit im Raum über einen fest eingestellten Wert erkennt. In diesem Fall erfolgt das automatische Ausschalten nachdem die Feuchtigkeitsbelastung gesunken ist.
Die Ventilatoren verfügen über 2 Leistungsstufen. Bei Einschaltung des Ventilators über die Raumbeleuchtung oder über den Feuchtigkeitssensor läuft er in der hohen Leistungsstufe. Die reduzierte Leistungsstufe dient der Grundlüftung aller Räume der Wohnung und wird über eine vom Bewohner frei programmierbare Zeitschaltung ausgelöst. Sie stellt einen Mindestluftwechsel auch bei geschlossenen Fenstern oder Abwesenheit der Bewohner sicher.
Die Nachströmung der Frischluft erfolgt über Türluftgitter in den Bad- und WC-Türen und über Fensterfalzlüfter in den Fenstern aller Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume.
In die Außenwände der Küchen werden Rohrstutzen, Durchmesser 150 mm, mit Außengitter und automatischen Rückschlagklappen eingebaut, an die die Dunstabzugshauben angeschlossen werden können. Die Abluftöffnungen sind für Dunstabzugshauben mit einer Lüftungsleistung von bis zu 500m³/h ausgelegt. In den zur Straße orientierten Küchen des Hauses 3 (Wohnungen 28, 30, 31, 33, 34, 36, 37 und 39) wird zusätzlich von der Außenwandöffnung bis zu der Stelle, an der in den Bauzeichnungen die Herde eingezeichnet sind, unter der Decke ein mit Gipskartonplatten verkleidetes Lüftungsrohr verlegt, an das die Dunstabzugshaube angeschlossen werden kann. In den Küchen der Penthouse-Wohnungen werden die Abluftöffnungen nicht in den Außenwänden, sondern in den Decken oberhalb der Stellen, an denen in den Bauzeichnungen die Herde eingezeichnet sind, hergestellt. Die Wohnungen mit Kochnischen (Wohnung 1, 10 und 29) erhalten elektrische Abluftventilatoren mit einer Lüftungsleistung von 100 m³/h, die bei Bedarf über einen Schalter manuell ein- oder ausgeschaltet werden können. Zusätzlich können in den Kochnischen Umluft-Dunsthauben betrieben werden.
Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über natürliche Querlüftung. Zu- und Abluftöffnungen befinden sich in den Straßenfassaden und oberhalb der Doppelparker. Die Zu- und Abluftöffnungen erhalten eine Verblendung mit Lüftungslamellen aus verzinkter Stahlkonstruktion. Zusätzlich findet ein Luftaustausch über das Garagen-Gittertor statt.
Maschinenraumlose elektrische Seilaufzüge mit zweiseitigem Zugang. Haltestationen auf allen Etagen und zusätzlich in der Ebene der Hauseingänge. Große, im Notfall auch für einen Krankentransport geeignete Aufzugskabinen (ca. 1,10 m x 2,10 m) für 15 Personen oder 1125 kg. Teleskop-Schiebetüren, in der Decke integrierte Kabinenbeleuchtung, einseitiger Handlauf an der Kabinenseitenwand, raumhoher Spiegel aus Sicherheitsglas an der Kabinenseitenwand, Granitbodenbelag.
Kabinen-Bedientableau mit Kurzhub- oder Sensortasten, Standort- und Fahrrichtungsanzeige, Alarmknopf. Notrufanlage zur Herstellung einer Sprechverbindung zu einer Servicestelle im Notfall.
Penthouse-Steuerung / Wohnungszugang (nur für Wohnung 9):
Die Einfahrt in die Penthouse-Wohnung 9 ist mit einem Schlüsselschalter und einer Gästesteuerung gesichert. Der Schlüsselschalter ist für die Benutzung durch den Bewohner gedacht und kann nur mit dem Schlüssel der Wohnungseingangstür ausgelöst werden. Die Gästesteuerung ermöglicht die Freigabe der Einfahrt des Aufzuges in die Penthouse-Wohnung bei Benutzung durch einen Gast. Sobald der Gast auf dem Kabinentableau die Penthouse-Etage wählt, wird in der Wohnung ein akkustisches und optisches Signal ausgelöst. Nachdem der Penthouse-Bewohner das Ankündigungssignal bestätigt hat, erfolgt die Aufzugsfahrt in die Penthouse-Wohnung. In beiden Fällen erfolgt die Fahrt als Direkteinfahrt im sog. "Taxi-Betrieb", d.h. der Aufzug fährt ohne zusätzlichen Zwischenhalt in anderen Etagen, bei denen weitere Gäste einsteigen könnten, in die Penthouse-Wohnung.
Um im Notfall eine Personenbefreiung aus dem Aufzug auch im Bereich der Penthouse-Wohnung 9 vornehmen zu können, ist es erforderlich, dem Notbefreiungspersonal der Aufzugsfirma jederzeit Zugang zu der Wohnung zu gewähren. Dazu wird ein Wohnungsschlüssel in einem Schlüsseltresor deponiert oder bei einem Wachschutzdienst hinterlegt.
Hydraulischer Unterfluraufzug für 770-Liter-Müllbehälter, Tragkraft 1000 kg, Kabinenwände aus verzinkten Blechen mit Hartholz-Rammschutz, profiliertes Bodenblech und Baldachin-Dachrahmen in Stahlkonstruktion. Einflügelige Schachttür im 2. UG und mit Gehwegbelag ausgelegte Schachtabdeckung im Gehweg. Schachtdeckelrahmen mit umlaufender Entwässerungsrinne und Anschluss an die Kanalisation.
Elektro-hydraulische Parkliftanlagen für je 2 Fahrzeuge. Die Ebenen können unabhängig voneinander benutzt werden. Größe der Parkdecks je ca. 2,50 m x 5,00 m. Die untere Ebene ist nutzbar von PKW- oder Kombifahrzeuge bis zu einer Höhe von 1,65 m, die obere Ebene kann auch von bis zu 1,80 m hohen SUV-Fahrzeugen benutzt werden. Die max. Last beträgt 2.600 kg je Fahrzeug bzw. 650 kg je Rad.
Die Bedienung der Doppelparker erfolgt über einen Schlüsselschalter (2 Schlüssel je Stellplatz)
Die Wege, der Gemeinschaftssitzbereich, die Spielfläche und die Aufstellflächen für die Feuerwehr werden mit Betonrechteckpflaster hergestellt. Die Terrassen werden mit Betonplatten mit Feinsplittvorsatz und der Umgebungsbereich der Spielgeräte mit Sturzgefahr innerhalb der Spielfläche mit Beton-Fallschutzplatten mit Gummigranulatvorsatz ausgelegt. Die Treppe zwischen der Spielfläche und der Sitzfläche auf der Doppelparkerüberfahrt wird aus grauen Betonblockstufen hergestellt und seitlich mit unterschiedlich hohen Winkelstützelementen eingefasst. Zwischen den befestigten Flächen und den Grünflächen werden Saumsteine eingebaut. Spritzschutzstreifen aus Grobkies und Saumsteinen entlang der Gebäudefassaden, soweit gepflasterte Flächen oder Terrassenflächen nicht unmittelbar bis an die Fassaden heranreichen.
Der gesamte Innenhof erhält eine Flächendrainage in unterschiedlicher Ausführung in Abhängigkeit von dem darüber liegenden Aufbau. Im Bereich der nicht befestigten Innenhofflächen werden oberhalb der Abdichtung begrünte Dachgärten mit Filter- und Substratschichten über Drain- und Speicherplatten angelegt. Die Bepflanzung erfolgt mit bodendeckenden Stauden und Kleinsträuchern. Winkelstützelemente, U-Elemente oder Ringe aus Betonfertigteilen ermöglichen in Teilbereichen das Aufbringen höherer Substratschichten, dort erfolgt die Bepflanzung mit Blütensträuchern und kleinkronigen Bäumen.
Auf der Kinderspielfläche werden mehrere Spielgeräte (z.B. Sandkasten, Federwipptiere, Kletterturm mit Rutsche) aufgesellt, 3 Gartenbänke werden an verschiedenen Stellen des Innenhofs platziert.
Alle Angaben und Zeichnungen in den Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit Sorgfalt gefertigt. änderungen und Ergänzungen sind nicht vorgesehen, können aber aufgrund behördlicher Auflagen, technischer Weiterentwicklungen und planerischer Fortschreibung eintreten. Geringfügige Abweichungen und änderungen sind demnach möglich und werden von den Vertragsparteien nicht als wertmindernd oder wertsteigernd angesehen. Die in den Grundrissen, den Schnitten, den Ansichten, dem Lageplan und ggf. Außenanlagenplan dargestellten Einrichtungsgegenstände, Zusatzbauteile, Bepflanzungen, Palisadenreihen, Spaliere etc. dienen nur der Veranschaulichung und sind, sofern nicht ausdrücklich erwähnt, nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
Abweichungen von den in den Zeichnungen angegebenen Maßen und Flächenangaben sind durch die Mauerwerksbauweise bedingt und im Rahmen zulässiger Bautoleranzen möglich.
Die Ausführung von in der Baubeschreibung mit "oder", "bzw." und "oder gleichwertig" beschriebenen Bauteilen, sowie die Farbgebungen, werden, um eine abgerundete Gestaltung des Gesamtbauvorhabens zu erzielen, vom Verkäufer festgelegt.
Die Auswahl der Materialien, für die dem Käufer laut dieser Baubeschreibung eine Auswahlmöglichkeit zusteht, erfolgt durch den Käufer nach vorheriger schriftlicher Einladung zu einem sogenannten Bemusterungstermin anhand vorgelegter Produktmuster. Der Zeitpunkt der Durchführung des Bemusterungstermins richtet sich nach dem Baufortschritt. Wird der Kaufvertrag erst nach bereits erfolgter Durchführung des Bemusterungstermins abgeschlossen, erfolgt die Auswahl der Materialien durch den Verkäufer. In diesem Fall wird die dann festgelegte bzw. vorhandene Bauausführung Vertragsbestandteil, auch wenn sie nicht mit dieser Baubeschreibung übereinstimmt
Grundsätzlich ist es möglich, dass verschiedene Bauleistungen innerhalb der Häuser / Wohnungen, soweit sicherheitstechnische Belange nicht berührt werden, und öffentlich-rechtliche Vorschriften dies zulassen, vom Käufer in Eigenleistung ausgeführt werden. Die genauen Einzelheiten und Möglichkeiten sind in jedem Fall mit dem Verkäufer abzuklären. Zur Vermeidung von Störungen des Gesamtablaufs und aus haftungsrechtlichen Gründen sind Eigenleistungen jedoch stets erst nach Abnahme des Kaufvertragsgegenstandes durch den Käufer möglich.